Folgesitze von 100-150cm
Kinder bis zu 12 Jahre oder 1,50 m Körpergröße sollen im Fahrzeug auf einem geeigneten Kindersitz mitfahren.
Damit sie ausreichend vor Verletzungen geschützt sind, sollte der Kindersitz grundsätzlich eine Rückenlehne haben. Einfache Sitzerhöhungen bieten keinerlei Schutz für den Oberkörper oder den Kopf! Bei einfachen Sitzerhöhungen ist der Verlauf vom Fahrzeuggurt im Bereich Kopf-Hals-Schulter am Kind meist nicht richtig, das kann auch bei geringer Geschwindigkeit zu schweren Verletzungen im Fall eins Unfalls führen.
Lasst euer Kind bis zum Ende der Kindersitzpflicht in einem guten Kindersitz inkl. der Rückenlehne fahren.